Tarife

Krankenkasse
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Leistung der AKPZ GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen Franchise und des Selbstbehaltes.

Kantonale Restfinanzierung
Hierfür ist die jeweilige Wohngemeinde zuständig. Ähnlich wie die Krankenkasse verlangt die Wohngemeinde einen Eigenenteil.

Eigenanteil
Stellvertretend für die Wohngemeinde stellen wir ihnen den Eigenanteil direkt in Rechnung.

Mit der Krankenkasse und mit der Gemeinde rechnen wir direkt ab (Tiers payant).

Die Patientenbeteiligung im Kanton Zug beträgt 20%, was je nach Leistung 11.00, 13.00 oder 15.95 Franken pro Stunde, maximal 15.95 pro Tag ausmacht.

Die Patientenbeteiligung im Kanton Schwyz beträgt 10%, was je nach Leistung 5.50, 6.50 oder 8.00 Franken pro Stunde, jedoch maximal 15.95 pro Tag ausmacht.

Die Organisation der Finanzierung, die ärztliche Verordnung sowie das Kostengesuch der Krankenkasse übernehmen wir für Sie. Im Rahmen des Pflegeauftrags wird eine Pflegevereinbarung ausgefüllt.

Unterstützung bei der Patientenbeteiligung (Selbstbehalt)
Für Menschen, die Probleme bei der Finanzierung der Leistung haben, stellt sich die Frage nach einer Finanzierungshilfe von der AHV (bei Ergänzungsleistungen) oder dem zuständigen Sozialdienst.

Sie können jederzeit gerne mit uns in Kontakt treten – wir unterstützen Sie natürlich auch bei dieser Thematik.